Autor: Michael Gosch am 21. Okt 2009 Wasser ist für unser Leben enorm wichtig. Im Vergleich zu vielen Ländern auf dieser Erde ist Österreich mit reichlich Wasser gesegnet. Wie wird Wasser zu Trinkwasser? Ist Wasser gleich Quellwasser? Wie rein ist Trinkwasser?
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Woher das Trinkwasser in Österreich (und in vielen anderen Ländern) kommt, ist im
Artikel Wasser - Was ist Trinkwasser ? Teil 1 erläutert.
Was ist Trinkwasser?
Trinkwasser ist Wasser, das in natürlichem Zustand oder nach Aufbereitung geeignet ist, vom Menschen ohne Gefährdung seiner Gesundheit ein Leben lang genossen zu werden, und das geruchlich, geschmacklich und dem Aussehen nach einwandfrei ist. (Österreichisches Lebensmittelbuch )
Neben den Poren-Grundwasser-Vorkommen sind für die österreichische Wasserversorgung vor allem Karst- und Kluft-Grundwasservorkommen mit ihren Quellen von besonderer Bedeutung, da diese zumeist neben großer Ergiebigkeit beste Qualität aufweisen. Etwa die Hälfte der österreichischen Bevölkerung wird mit Karst- oder Kluft-Grundwasser, das vor allem alpinen Bereichen entstammt, versorgt. Durch die geringe Mächtigkeit bzw. das Fehlen einer Bodenüberdeckung kann es bei Schadensfällen (z.B. radioaktiver Fallout) infolge des Alpintourismus (z.B. Abwässer aus Schutzhütten ) etc. rasch zu Beeinträchtigungen der Wasserqualität kommen.
Wer untersucht mein Trinkwasser?
Die Untersuchung des Trinkwassers wird von den Bundesanstalten für Lebensmittel- Untersuchungsanstalten der Länder und Gemeinden und nach dem Lebensmittelgesetz berechtigten Personen durchgeführt
Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat mindestens einmal jährlich ( 1000 m3/Tag abgegebene Wassermenge ) bis 12x jährlich ( über 200 000 m3/Tag abgegebene Wassermenge ) eine Trinkwasseruntersuchung durchführen zu lassen. Überwacht wird diese Kontrolltätigkeit von Lebensmittelaufsichtsorganen des jeweiligen Bundeslandes, die auch selbst Kontrollen durchführen.
Worauf wird Trinkwasser in Österreich untersucht ?
Die Analyse und Überprüfung des Trinkwassers umfaßt die Kontrolle der Wasserversorgungsanlage und die Beurteilung der örtlichen Situation der Wasserspender (Erhebung des Ortsbefundes). Bei der Erhebung des Ortsbefundes wird die Wasserentnahmestelle durch das Fachpersonal beurteilt. Diese Überprüfung ist wichtig, da die Lage und der Zustand des Brunnens oder der Quellfassung einen wesentlichen Einfluß auf die Wasserbeschaffenheit haben. Es werden chemische und mikrobio-logische Untersuchungen durchgeführt.
Die wichtigsten Untersuchungsparameter:
Für das österreichische Trinkwasser sind die Grenzwerte so festgelegt, daß bei Einhaltung der zulässigen Höchstkonzentration nach dem derzeitigen Wissensstand, auch bei lebenslangem täglichen Genuß des Wassers keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen zu erwarten sind.
- Farbe und Aussehen: Trinkwasser soll klar und farblos sein, insbesondere keine Trübungen oder Niederschläge (Bodensatz) aufweisen. Schlechte Filterung des Bodens oder defekte Rohrleitungen können durch Färbung oder Trübung auf eine mögliche Verunreinigung hinweisen.
- Geruch: Geruch kann auf gesundheitsschädliche Stoffe oder lange Lagerung des Wassers in schlecht gewarteten Behältern hinweisen. Der Geruch von Trinkwasser soll neutral sein.
- pH-Wert: Der pH – Wert ist das Maß für den Säuregehalt einer Lösung und beschreibt den Gehalt an Wasserstoff-Ionen im Wasser. Bei reinem Wasser bewegt er sich meist im neutralen bis schwach alkalischen Bereich ( pH 7,0 bis 7,5 ). Er sollte nicht unter 6,5 und nicht über 8,5 liegen. Saure Wässer mit einem pH-Wert unter 7,0 können, wenn auch der Härtegrad niedrig ist, technisch bzw. bei der Verwendung im Haushalt störende, materialangreifende Eigenschaften aufweisen.
- elektrische Leitfähigkeit: Von der Art und Menge der gelösten Ionen ist die elektrische Leitfähigkeit abhängig. Destilliertes Wasser hat beispielsweise einen sehr niedrigen Wert, weil es den elektrischen Strom kaum leitet. Hartes Wasser, das neben Kalcium und Magnesium auch Nitrat-, Chlorid- und Sulfationen in höheren Konzentrationen enthält, weist demgegenüber einen hohen Wert auf. Wenn die hohe Leitfähigkeit nicht geologisch bedingt ist, kann das ein Hinweis auf Verunreinigungen durch Abwasser sein.
- die Härte: Vom Gehalt des Wassers an Kalcium- und Magnesiumionen wird die Härte bestimmt ( Gesamthärte ).
Man unterscheidet die Karbonathärte ( vorübergehende Härte ), hervorgerufen durch die Bikarbonate des Kalciums und Magnesiums, die beim Kochen ausfallen und somit den lästigen Kesselstein bilden, und die Nichtkarbonathärte (bleibende Härte), die beim Kochen des Wassers keine Ablagerungen verursacht. Die Härte wird in „deutschen Härtegraden“ ( dH ) angegeben. 1 Grad dH entspricht 10 mg Kalciumoxid in 1 Liter Wasser. Bei zu niedrigen Werten hat das Wasser unter Umständen einen faden Geschmack, zu hohe Werte äußern sich vor allem in hohem Seifenverbrauch, Kesselsteinbildung, schlechte Kochbarkeit von Hülsenfrüchten usw. Nach einer Enthärtungsanlage muß das Wasser eine Mindesthärte von 8,4 Grad dH aufweisen. - Koloniezahl: Die Koloniezahl (Keimzahl) gilt allgemein als Indikator für bakterielle Verureinigungen.
- Fäkalkeime: sind Indikatoren für das Vorhandensein von Mikroorganismen aus dem Darmtrakt von Warmblütlern (Eschecherichia coli, coliforme Bakterien und Enterokokken). Sie geben einen Hinweis auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Krankheitserregern. In 10 ml Trinkwasser dürfen Fäkalkeime nicht nachweisbar sein.
- Eisen und Mangan: Eisen und Mangan sollen im Trinkwasser nur in geringsten Spuren enthalten sein, da sonst Färbung, Trübung oder unangenehmer Geschmack auftreten. Eisen und Manganverbindungen können zu Rohrverkrustungen, Rohrverschlammungen sowie zu Problemen beim Wäschewaschen führen. Bei hartem Wasser wird das Bakterienwachstum gefördert. Technische Enteisenung oder Entmanganung ist möglich. Zulässige Höchstkonzentration für Eisen: 0,2 mg / Liter. Zulässige Höchstkonzentration für Mangan : 0,05 mg / Liter.
- Ammonium: Ammonium ist im allgemeinen nicht im Trinkwasser enthalten. Sollte es jedoch auftreten, kann das ein Hinweis auf eine Verunreinigung durch z.B. Jauche oder Abwasser sein. Ammonium kann aber auch geogen ( natürlich ) bedingt sein. Zulässige Höchst- konzentration: 0,5 mg / Liter (Wenn es natürlich vorkommt, beträgt die zulässige Höchstkonzentration 5 mg / Liter ).
- Nitrat: Bei landwirtschaftlicher Intensivnutzung (Überdüngung) sowie bei Abwasserversickerungen kommt Nitrat in höheren Konzentrationen vor. Auch wenn kein Nitrat mehr in den Boden eingebracht wird, kann es lange dauern, bis der Nitratgehalt im Grundwasser absinkt. Der Grenzwert von 50 mg / liter wurde vor allem festgelegt, um Säuglinge vor Erkrankungen an „Blausucht“ sicher zu schützen.
- Nitrit: Nitrit ist im allgemeinen im Trinkwasser nicht zu finden, kann jedoch durch Reduktionsvorgänge von Nitrat z.B. in neu verzinkten Leitungsrohren ( ca. 6 Monate lang nach Neuinstallation) entstehen. Zulässige Höchstkonzentration: 0,1 mg / Liter. Überschreitungen bis zu einem Wert von 1,0 mg/Liter werden toleriert, wenn die Ursache im natürlichen Vorkommen der Gesteinsschichten oder in der Neuinstallierung mit verzinkten Leitungsrohren liegt. Wasser, das die zulässige Höchstkonzentration von 0,1mg / Liter überschreitet, ist nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung (bis zum Ablauf des 6. Monates geeignet.
- Blei: Bei Aufnahme auch niedriger Bleimengen über längere Zeit kann es zu chronischen Vergiftungserscheinungen kommen. Treten Bleibelastungen im Trinkwasser auf, sind diese im allgemeinen auf Bleirohre zurückzuführen, die z.B. in Hausinstallationen (Altbauten) vorhanden sein können. Die zulässige Höchstkonzentration für Blei im Trinkwasser beträgt 50 Nanogramm / Liter
- Chlorierte Kohlenwasserstoffe: Bei der Untersuchung auf leichtflüchtige, halogenierte, alipathische Kohlenwasserstoffe werden chlorierte Kohlenwasserstoffe erfaßt. Einige dieser Stoffe stammen aus Industrie und Gewerbe, einige können aber auch bei der Chlorung von huminstoffreichen Wässern entstehen. Die zulässige Höchstkonzentration der Summe aller oben genannten Kohlenwasserstoffe beträgt 0,03 mg / Liter Wasser. Für einige Substanzen wurden Einzelgrenzwerte festgelegt ( 1 Liter Dichlorethen 0,0003 mg / l; Tetrachlormethan 0,003 mg / l; Tetrachlorethen 0,01 mg /l ).
- Pestizide: In der Land u. Forstwirtschaft, im Gartenbau und auf Nichtkulturland wird seit vielen Jahren eine große Anzahl von verschiedenen Pflanzenschutz- u. Schädlingsbekämpfungsmitteln (= Pestizide) zur Unkraut- u. Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Einige dieser Wirkstoffe können auch im Boden und anschließend im Wasser wiedergefunden werden. Viele Pestizide verursachen in entsprechender Menge gesundheitliche Schäden. Für jedes einzelne Pestizid wurde daher ein sehr niedriger Grenzwert von 0,1 Nanogramm / l festgelegt. Dieser Vorsorgewert beinhaltet einen hohen Sicherheitsfaktor für viele Pestizide und bedeutet praktisch, daß kein Pestizid im Wasser vorhanden sein darf. Aufgrund der Trinkwasserverordnung kann der Landeshauptmann Ausnahmen von dem Grenzwert zulassen, wenn Sanierungsarbeiten getroffen werden und die ortsübliche Trinkwasserversorgung nicht anders sichergestellt werden kann. Diese Ausnahmen müssen befristet sein. Der tolerierte höhere Wert muß so festgelegt werden, daß keine gesundheitliche Gefährdung der betroffenen KonsumentInnen gegeben ist.
- Medikamentenrückstände und Hormone: zunehmend werden im Wasser unterschiedlichste chemische Verbindungen nachweisen, die über Ausscheidungen nicht vollständig aufgenommener Medikamente von Mensch und Tier ins Wasser gelangt sind.
Bekannt geworden sind insbesondere weibliche Hormone (z.B. aus der Antibabypille), weil in Flüssen, wie Themse und Mississippi, der Tierbestand durch diese Stoffe seit einiger Zeit fast ausschließlich weibliche Tiere aufweist.
Diese Stoffe sind wegen Ihrer Komplexität und Vielzahl sehr schwer direkt nachzuweisen und werden standardmäßig in der Trinkwasseraufbereitung nicht erfasst.
Was geschieht, wenn ein Grenzwert überschritten wird:
Von den Wasserversorgungsunternehmen müssen alle Maßnahmen gesetzt werden, um die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers bis zum Hausanschluß zu gewährleisten. Wird dennoch ein Grenzwert überschritten, sind unverzüglich unter behördlicher Aufsicht, alle Maßnahmen zu treffen, um den Vorschriften wieder zu entsprechen. Ist mit der Überschreitung des Grenzwertes eine gesundheitliche Gefahr verbunden, sind die Abnehmer/Innen unverzüglich darüber zu informieren, daß das abgegebene Wasser nicht mehr als Trinkwasser verwendet werden darf.
Tipps für den Wasserverbraucher:
- Verkalkte Wasserhähne sind ideale Nährböden für Mikroorganismen wie Algen, Pilze und Bakterien. Manche dieser Mikroorganismen können auch Erkrankungen hervorrufen. Es wird empfohlen, Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung immer abzukochen. Reinigen und entkalken Sie Ihr Sieb und die Auslaßöffnung Ihrer verkalkten Wasserhähne z. B. mit Essig oder Zitronensäure. Verrostete Wasserhähne sind auszutauschen.
- Weiche Wässer, niedriger Härtegrad: Wird bei weichen Wässern (niedrige Härtegrade) Wasser längere Zeit – insbesondere während eines Urlaubs, aber auch über Nacht – nicht aus den Leitungen entnommen, können sich Schadstoffe (z.B. Blei, Kupfer aus Leitungsrohren) anreichern. Am Morgen erstes Wasser zum Waschen verwenden und dann erst Tee- oder Kaffeewasser aufstellen. (Vorsicht wenn Sie Säuglingsnahrung herstellen!)
- Leitungsverbindungen zwischen Trinkwasserinstallation und einer Nutzwasserinstallation sind unzulässig: Warum? Auf Grund schwankender Druckverhältnisse kann es bei Verbindungen zu einem Ansaugen von kontaminiertem Nutzwasser in die Trinkwasserleitung kommen. Verschmutzung und Verseuchung des gesamten Trinkwasserleitungssystems sind dann die Folgen. Wassersparen nicht um jeden Preis, hygienische Standards nicht aufs Spiel setzen.
- Chemische Verunreinigungen wie z.B. Nitrat werden durch das Abkochen nicht beseitigt !!!
- Aufbereitungsanlage für den Haushalt: Prüfen Sie – ob eine Aufbereitung wirklich erforderlich ist – ob die in Betracht gezogene Aufbereitungsanlage den Bestimmungen des Österr. Lebensmittelbuches, III. Auflage, Kapitel Bl „Trinkwasser“ Anhang entspricht. Dazu muß ein Gutachten einer berechtigten Person oder einer hiezu befugten Anstalt vorliegen.
- Ordnungsgemäße Wartung (Wartungsvertrag): Es kann bei unsachgemäßer Wartung oder fehlender Wartung die Wasserqualität sogar verschlechtert werden. (z.B. Gesundheitsgefährdung durch Bakterienanreicherung). Dies gilt auch für Tischgeräte, d. h. Geräte, die nicht an die Installation angeschlossen werden; z.B. Kannenfilter.
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