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Autor: Roland Grün am 24. Mai 2011 Sind Politiker per Gesetz von Strafbestimmungen ausgenommen?
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Die jüngsten Entwicklungen über einen Europaabgeordneten, der früher Minister war, und einen One-Man-Abgeordneten zeigen im internationalen Vergleich auf welche Stufe sich der österreichische Gesetzgeber im Rahmen des Internationalen Korruptionsindex gegeben hat: Länder wie Elfenbeinküste, Albanien und Togo sind unsere Mitbewerber, nicht Finnland, Dänemark oder unser Lieblingsnachbar die Bundesrepublik Deutschland.
NEIN
Das 2009 in Kraft getretene Antikorruptionsgesetz hat die Politiker von den Strafbestimmungen ausgenommen, so dass Leute wie Hans Peter Martin oder Dr. Ernst Strasser nicht wie ein der Korruption überführter Vorteilsbezieher behandelt wird, sondern für einige Delikte gar nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
Die Non Profit Organisation Transparancy International, in Österreich mit dem ehemaligen Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz Fiedler als Vorsitzenden des Beirates, prominent besetzt, hat damals in der Gesetzesbegutachtung genau diesen Punkt als größten Mangel neben den Anfütterungsbestimmungen herausgestrichen - aber Politiker die Weisen zwischen den Welten halten angeblich nicht die Hand auf.
Die neue Justizministerin, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl, nimmt jetzt einen Anlauf, diese Vorschläge seitens des Experten von Transparancy International Chapter Austria, Herrn Prof. DDr. Hubert Sickinger - Spezialgebiet: Parteienfinanzierung - aufzugreifen und ein Lobbyingregister einzuführen, das die Namen der von einem offiziell registrierten Lobbyisten betreuten Personen und Unternehmen enthält und auch darstellt, welche Leistungen der Lobbyist für diese Personen/Unternehmen erbringt.
Whistleblowing
Ein leider in Österreich noch sehr unbeachtetes Feld ist das Whistleblowing - ein Fachbegriff der so einfach nicht zu übersetzen ist, aber folgenden Sachverhalt zu Grunde gelegt hat: in einem Unternehmen bekommt ein Mitarbeiter mit, wie korrupte Handlungen von Teilen der Belegschaft durchgeführt werden - kommt er nun seiner Pflicht als Staatsbürger gemäß der österr. Strafprozessordnung nach und erstattet Anezige oder denkt er sich, ich höre nichts, ich sehe nichts und ich sage nichts, denn das sind oft mächtige Leute in Unternehmen, das kann mich meinen Job kosten und der ist mir wichtiger als Musterschüler zu sein - hier haben international einige Regelungen Platz gegriffen, die so einen Mitarbeiter nicht nur rechtlich absichert, sondern auch Klarheit für ihn selbst schafft, den Schritt der Anzeige im Rahmen eines pesönlichen Schutzprogrammes zu setzen ohne Angst davor zu haben, dass das Unternehmen bzw. die Drahtzieher, die am längeren Hebel sitzen, Rache an ihm nehmen können.
Österreich, das sagte schon Napoleon I. Bonaparte, ist eine Idee, eine Armee und ein Jahr hinter allen anderen - Zitat 1804 beim Frieden von Schönbrunn - muss Napoleon immer Recht behalten?
Um Kommentare erstellen zu können, bitte einloggenAutor: Roland Grün am 2011-05-26 07:16:15
es müßte doch jeden gelernten (ist wohl eine teure Ausbildung) Östereicher die Alarmglocken schrillen lassen, dass wir im Ranking von Europa uns um die rote Laterne streiten ... sind die Östereicher so dumm, das wilde Bervolk an den Hängen der Ostalpen - so sahen die Römer unsere Ur-Ur-Ur-Ahnen, oder hat Napoleon Recht - jedenfalls besteht akuter Handlungsbedarf.
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