Autor: Johann Loibner am 24. Okt 2011 Sie sollen sich (ihr Kind) impfen lassen. Es droht Ihnen der Ausschluss. Was kann ich tun? Den folgenden Text kopieren, ergänzen, ausdrucken und an die Person senden, welche die Impfung verlangt. © Bild: MEV |
Titel
Name
Adresse
An die Leitung
Name des Unternehmens
der Schule oder Kindergartens
Adresse
PLZ Ort
Werte Damen und Herren!
Erlauben Sie, dass ich Sie mit diesem Schreiben auf ein Haftungsproblem im Zusammenhang mit der Impfung gegen Krankheitsname[1] (z. B. FSME, Grippe, Hepatitis B etc.) aufmerksam mache.
Sie verlangen, dass ich mich (mein Kind) dieser Impfung unterziehen lasse.
Sonst könnte ich nicht den Dienst antreten oder weiter im Dienst bleiben.[2]
Sonst könnten sie mich nicht an ihrer Schule (ihren Kindergarten) aufnehmen. Ebenso könnte mein Kind nicht an allen Schulveranstaltungen teilnehmen.[3]
Kann der Dienstgeber (Betreiber der Schule, des Kinderartens) das wirklich verlangen?
Vom Gesetz her besteht in Österreich für keine Impfung Impfpflicht.
Verschiedene Einrichtungen, Spitäler, private Kindergärten, Betriebe etc. verlangen von ihren Bediensteten diverse Impfungen. Dies ist zwar Praxis, entspricht aber nicht der Rechtslage.
Im Falle der Impfung geht es vor allem um die Haftung dessen, der die Impfung anordnet und durchführt.
Bekanntlich wurde das Land Kärnten mit Urteil des OLG Graz (6R 5/10t) vom 19. Mai 2010 verurteilt, Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung zu bezahlen. Nach einer Impfung, gegen Hepatitis B, hatte ein Knabe im Rahmen einer Schulimpfaktion eine schwere Schädigung der Sehnerven erlitten. Die Nebenwirkung Neuritis N. optici ist zwar sehr selten, aber bekannt.
Das OLG Graz erkannte, dass es sich bei Impfungen um eine präventive Maßnahme, nicht aber um eine dringliche Heilbehandlung handelt. Ein solcher Eingriff verlangt daher eine umfassende und persönliche Aufklärung und die freiwillige Zustimmung der Person, welcher die Impfung empfohlen wird.
Impfungen ohne Aufklärung sind Behandlungsfehler.
Die Aufklärung umfasst folgende Fragen:
Ist diese Impfung dringlich?
Gehöre ich (mein Kind) vorwiegend zu Risikogruppe für diese Krankheit, gegen die ich (mein Kind) geimpft werden soll?[4]
Bedeutet Kontamination oder Infektion bereits eine schwere Erkrankung?
Besteht eine konkrete oder unmittelbare Gefahr zu erkranken?
Wie häufig ist die Erkrankung und wie ernst ist die Prognose?
Wie sicher ist der Schutz durch diese Impfung?Wie hoch ist das Risiko, durch die Impfung selbst zu erkranken und welche sind die Gefahren (Nebenwirkung) der Impfung?
Gibt es auch gravierende, wenn auch sehr seltene Nebenwirkungen?
Entsprechend dieser Judikatur ist eine allgemeine Anordnung zur Impfung ohne umfassende Aufklärung rechtlich nicht gedeckt.
Die Aufklärung hat so zu erfolgen, dass die Person, der die Impfung empfohlen wird, in der Lage ist, sich höchst persönlich für oder gegen die Impfung zu entscheiden. (OLG Graz (6R 5/10t)
Ich möchte daher entsprechend dieser Judikatur aufgeklärt werden. Danach werde ich mich für oder gegen die empfohlene Impfung entscheiden.
Ich bitte diesbezüglich um eine verbindliche Antwort.
Mit höflichen Grüßen
Name
Datum
Unterschrift
Für den Inhalt verantwortlich: Aegis Österreich, Dr. Johann Loibner, 8563 Ligist 89,
Sachverständiger für Impfschäden
[1] Hier ist der Name der Krankheit einzufügen
[2] Nicht zutreffendes streichen
[3]Nicht zutreffendes streichen
[4]entsprechend ändern: gehört mein Kind
Hilfe
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