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Autor: Sana Brauner am 25. Mai 2009 Das Schweizer Volk hat am 17. Mai 2009 in einer nationalen Abstimmung einem Verfassungsartikel (Grundgesetz) für die Komplementärmedizin zugestimmt. 67 Prozent der Stimmenden sprachen sich für den neuen Verfassungsartikel aus. Die Schweiz ist das erste Land in Europa, das Staat und Gliedstaaten (Kantone) in der Verfassung beauftragt, die Komplementärmedizin im Gesundheitswesen zu berücksichtigen.
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Eine überwältigende Mehrheit der Stimmenden (1‘283‘838 Ja = 67Prozent) hat den Verfassungsartikel «Zukunft mit Komplementärmedizin» angenommen. Auch alle Kantone sagen Ja zur Vorlage. Die Bundesverfassung wird erweitert um den Satz «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin». An die Vorlage sind Kernforderungen geknüpft, welche das nationale und die kantonalen Parlamente nun umzusetzen:
. Wiederaufnahme von fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung - Es handelt sich dabei um anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) und Traditionelle Chinesische
Medizin (TCM).
. Nationale Diplome für nichtärztliche Therapeuten, kantonale Praxisbewilligungen
. Integration der ärztlichen Komplementärmedizin in Lehre und Forschung
. Wahrung des bewährten Heilmittelschatzes
Weiters ist ein Dachverband der Komplementärmedizin im Entstehen. Ihm sollen Ärzte, Therapeuten, Hersteller und der Fachhandel von komplementärmedizinischen Heilmitteln angehören.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Walter Stüdeli, Ja-Komitee «Zukunft mit Komplementärmedizin»
Mobil +41 79 330 23 46,
Tel. +41 31 560 00 24
info@koest.ch
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