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SCHULIMPFUNG: Wer trägt die Verantwortung

Redigiert von: Sana Brauner am 09. Jul 2011
Autor: Mag. Thomas Haas
Wie selbstverständlich wird in den Schulen regelmässig gegen FSME, Hepatitis B und andere mögliche Krankheiten geimpft. Invielen Fällen erfolgt die elterliche Zustimmung auf dem aus der Schule mitgebrachten Informationsblatt automatisch. Wer aber haftet, wenn es nach der Impfung zu vorübergehenden oder gar dauerhaften Gesundheitsschäden kommt?

Mehr als jeweils 400 Meldungen über in Österreich aufgetretene vermutete, schwerwiegende Nebenwirkungen von Impfstoffen gingen in den vergangenen beiden Jahren im Rahmen des gesetzlichen Arzneimittel-Überwachungssystems bei der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) – Bereich PharmMed – ein. Wegen einzelner schwerer Impfschäden wurden in jüngster Zeit sogar öffentliche Stellen gerichtlich zur Verantwortung
gezogen.
Immer mehr Eltern machen sich daher Gedanken über Sinn und Bedeutung
von Schutzimpfungen. Wo aber finden sie die Informationen, um sich selbst ein Bild machen und zum Besten ihrer Kinder entscheiden zu können. In Informationsbroschüren, Foren, Blogs und Wikis, wird der Mensch zwar von Kopf bis Fuß diskutiert und erklärt, beim Thema Schutzimpfung aber herrscht ein erdrückendes Übergewicht der absoluten Impfbefürworter gegenüber den kaum
wahrnehmbaren Kritikern. In diesem völligen Fehlen einer öffentlichen
Diskussion sehen viele gleichsam den Beweis für die Richtigkeit und Wichtigkeit des Impfens.

Andererseits hat aber die Welt und auch Österreich am Beispiel von Wikileaks, Tunesien und Fukushima oder von Grasser und Strasser eines lernen müssen: Bloß weil etwas von der Mehrheit nicht in Frage gestellt wird, muss es nicht auch schon wahr sein! Wenngleich von den Medien bislang erstaunlich zurückhaltend behandelt, scheinen nun zwei Ereignisse der jüngsten Zeit die starre Impfphalanx
etwas durcheinander zu bringen:

DIE HEILIGE KUH GERÄT INS WANKEN

Nachdem der Oberste Gerichtshof (1Ob271/06v)*) schon 2007 festgestellt
hatte, dass Schulimpfungen weitgehend im rechtsfreien Raum stattfinden, ergab eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz im Fall eines nach der Hepatitis B Schulimpfung erblindeten Kärntners (6 R 5/10t),*) dass Impfungen ohne die erforderliche Aufklärung Behandlungsfehler darstellen. Dies stellt das bisherige System der Schulimpfungen grundlegend in Frage. Da es kaum möglich
ist, alle Erziehungsberechtigten jeweils im geforderten Ausmaß aufzuklären, sind viele Schulärzte nun zu Recht verunsichert, was die Haftungsfragen angeht. Auch eine Verantwortung der Schulleitung oder des Erhalters ist hier nicht vollkommen abwegig.

Auf ganz anderer, sozusagen höherer Ebene erfolgte zu Beginn dieses Jahres erstmalig die bemerkenswerte Nicht-Weiterbestellung der allerhöchsten Impfkommission durch den Gesundheitsminister. Die bisherigen Mitglieder – allesamt anerkannte Koryphäen des österreichischen Impfwesens – haben damit auch keine Stimmen mehr im obersten Sanitätsrat, einem wichtigen Entscheidungsgremium im österreichischen Gesundheitssystem. Es kriselt offenbar an der Impffront, wenn mit den Kompetenzen beinahe auch die Contenance verloren geht und über impffaule Ärzte und impfkritische
Geister im Ministerium gemurrt wird.

ZEIT FÜR EHRLICHE ANTWORTEN!

Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um mit einigen grundlegenden
Fragen nachzuhaken:*)
• Warum werden die Daten der zentral erfassten Impfschadenmeldungen
nicht transparent nach einzelnen Präparaten aufgeschlüsselt?
• Warum sind hochkarätige Mediziner nicht zur sachlichen Diskussion mit Impfkritikern bereit, sondern stempeln deren Haltung pauschal als Esoterik ab?
• Warum wird ein impfkritischer Arzt beruflich kaltgestellt und ebensolchen Vortragenden der Auftritt in Gemeindesälen und ein Forum in den Medien verwehrt?
• Warum schreibt ein Medizinrechtler von „Impfpflicht“ und „vorgeschriebenen Impfungen“, um dann die „missverständliche“ Ausdrucksweise zu bedauern?
• Warum befürchten Impfspezialisten unter Berufung auf die WHO, dass zuviel Aufklärung kontraproduktiv wirken könnte?
• Warum schließlich maßen sich Entscheidungsträger im Gesundheitswesen
an, BürgerInnen systematisch zu entmündigen, indem sie ihnen bewusst die nötigen Informationen für höchstpersönliche Entscheidungen vorenthalten?

Eine klare Position für oder gegen bestimmte Impfungen zu beziehen, ist für den Einzelnen mangels ausgewogener Information kaum seriös möglich. Das sollte aber nicht daran hindern, dem öffentlichen Meinungsdruck zu widerstehen und das Recht auf selbstbestimmte Gesundheitsvorsorge einzufordern. Um mit Stéphane Hessel zu schließen: Empört Euch!

*) Im SALZACHbrücke-PORTAL auf www.salzachbruecke.eu finden Sie zu diesem
Beitrag weitere Quellennachweise und Links.

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