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Hilfe bei Impfzwang gegen Hepatitis

Glück im Grünen Autor: Johann Loibner am 21. Okt 2011
Ich muss mich (mein Kind) impfen lassen, wenn ich dort arbeiten will, wenn mein Kind diese Schule besuchen will. Was tue ich dagegen?
Der Text unten dient als Vorlage an Dienstgeber oder an die Leitung der Schule.
Kopieren und entsprechend ergänzen!

© Bild: Foto: MEV

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An
Spital/Ordination
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An die Leitung des Spitals
Werte Damen und Herren!                                                                                                               

Erlauben Sie, dass ich Sie  mit diesem Schreiben auf ein Haftungsproblem im Zusammenhang mit der Impfung gegen Hepatitis B aufmerksam mache.

Ich soll gegen Hepatitis B geimpft werden. Alle oder eine bestimmte Gruppe von Bediensteten, müssten gegen Hepatitis B geimpft werden. Jene, welche diese Impfung ablehnen, sollen dann nicht mehr auf bestimmten Stationen arbeiten dürfen.

Kann der Dienstgeber das wirklich verlangen?

Vom Gesetz her besteht in Österreich für keine Impfung Impfpflicht.

Verschiedene Einrichtungen, Spitäler, private Kindergärten, Betriebe etc. verlangen von ihren Bediensteten diverse Impfungen. Dies ist zwar Praxis, entspricht aber nicht der Rechtslage.
Im Falle der Impfung gegen Hepatitis B geht es vor allem um die Haftung dessen, der die Impfung anordnet und durchführt.

Bekanntlich wurde das Land Kärnten mit Urteil des OLG Graz (6R 5/10t) vom 19. Mai 2010 verurteilt, Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung zu bezahlen. Nach einer Impfung gegen Hepatitis B hatte ein Knabe eine schwere Schädigung der Sehnerven erlitten.  Die Nebenwirkung Neuritis N. optici ist zwar sehr selten, aber bekannt.

Das OLG Graz erkannte, dass es sich bei Impfungen um eine präventive Maßnahme, nicht aber um eine dringliche Heilbehandlung handelt. Ein solcher Eingriff verlangt daher eine umfassende und persönliche Aufklärung und die freiwillige Zustimmung der Person, welche die Impfung empfohlen wird.

Impfungen ohne Aufklärung sind Behandlungsfehler.

Die Aufklärung umfasst folgende Fragen:

Ist diese Impfung dringlich?
Gehören die Patienten vorwiegend zu Risikogruppe, in diesem Fall Prostituierte, Drogenmilieu?
Bedeutet Kontamination oder Infektion bereits eine schwere Erkrankung?
Besteht eine konkrete oder unmittelbare Gefahr zu erkranken?
Wie häufig und wie ist die Prognose der Hepatitis B?

Wie sicher ist der Schutz durch diese Impfung?
Wie hoch ist das Risiko, durch die Impfung selbst zu erkranken und welche sind die Gefahren (Nebenwirkung) der Impfung?
Gibt es auch gravierende, wenn auch sehr seltene Nebenwirkungen?

Entsprechend dieser Judikatur ist eine  Anordnung zur Impfung gegen Hepatitis B ohne umfassende Aufklärung rechtlich nicht gedeckt. Die Aufklärung hat so zu erfolgen, dass die Person, der die Impfung empfohlen wird, in der Lage ist, sich höchst persönlich für oder gegen die Impfung zu entscheiden. (OLG Graz (6R 5/10t)

Ich bitte daher im Sinne dieser Judikatur entsprechend aufgeklärt zu werden. Danach werde ich mich für oder gegen die empfohlene Impfung entscheiden.
Ich bitte diesbezüglich um eine verbindliche Antwort.

Mit höflichen  Grüßen

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